News: Unerwünschte Telefonwerbung
Unerwünschte Telefonwerbung
Anrufe mit unerwünschten Werbeangeboten sind nervig und sollen noch
klarer verboten. Neue Bußgelder und klarer Informationspflicht
seitens des Anbieters sollen zukünftig dafür sorgen.
Zukünftig sollen unterdrückter Telefonnummern bei Werbeanrufen
verboten sein, Firmen können mit 10.000 Euro belangt werden. Ebenso
sind Werbeanrufe ohne Einwilligung, so genannte Kalt-Akquise
(Cold-Calling) bereits heute verboten, eine 50.000 Euro Geldbuße
soll das nun durchsetzen, denn noch zu viele Anbieter setzen sich
über dieses Verbot einfach hinweg. Gegen derartige
wettbewerbswidrige Anrufe können Verbraucherzentralen und die
Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg
www.wettbewerbszentrale.de vorgehen.
Um sich besser zu schützen empfiehlt es sich, bei solchen
Telefonanten folgende Fragen zu klären:
- Notieren, mit wem man spricht, d.h. die Firma und die Person, mit der man telefoniert
- Warum ruft diese Person an, was ist der genaue Grund.
Kommt es zum Streitfall, kann mit diesen Informationen gemeinsam mit den genannten Stellen gegen diese Firmen vorgegangen werden.
Was vielen sicher klar ist, aber leider dennoch immer wieder
geschieht: Niemals Kontodaten und ähnliche sensible Informationen am
Telefon preisgeben. Wenn man selbst nicht ganz genau weiß was man
will, mit wem man es zu tun hat und auf was man sich aktuell
einlässt, dann am besten keine Auskunft geben, einfach schweigen
oder wenn nichts gegen den Anruf hilft: auflegen.
Neben diesen Neuregelungen sollen auch Verträge, die über das
Internet abgeschlossen wurden, zukünftig mehr Kundenschutz
herhalten.
Sollten Fragen in einem akuten Fall bestehen "was soll ich tun?",
"wo muss ich mich jetzt hinwenden?", hilft Oleco gerne weiter.
Euer
Oleco-Team