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News: Unerwünschte Telefonwerbung

Unerwünschte Telefonwerbung

 


Anrufe mit unerwünschten Werbeangeboten sind nervig und sollen noch klarer verboten. Neue Bußgelder und klarer Informationspflicht seitens des Anbieters sollen zukünftig dafür sorgen.

Zukünftig sollen unterdrückter Telefonnummern bei Werbeanrufen verboten sein, Firmen können mit 10.000 Euro belangt werden. Ebenso sind Werbeanrufe ohne Einwilligung, so genannte Kalt-Akquise (Cold-Calling) bereits heute verboten, eine 50.000 Euro Geldbuße soll das nun durchsetzen, denn noch zu viele Anbieter setzen sich über dieses Verbot einfach hinweg. Gegen derartige wettbewerbswidrige Anrufe können Verbraucherzentralen und die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg www.wettbewerbszentrale.de vorgehen.

Um sich besser zu schützen empfiehlt es sich, bei solchen Telefonanten folgende Fragen zu klären:

  • Notieren, mit wem man spricht, d.h. die Firma und die Person, mit der man telefoniert
  • Warum ruft diese Person an, was ist der genaue Grund.

Kommt es zum Streitfall, kann mit diesen Informationen gemeinsam mit den genannten Stellen gegen diese Firmen vorgegangen werden.

 

Was vielen sicher klar ist, aber leider dennoch immer wieder geschieht: Niemals Kontodaten und ähnliche sensible Informationen am Telefon preisgeben. Wenn man selbst nicht ganz genau weiß was man will, mit wem man es zu tun hat und auf was man sich aktuell einlässt, dann am besten keine Auskunft geben, einfach schweigen oder wenn nichts gegen den Anruf hilft: auflegen.

Neben diesen Neuregelungen sollen auch Verträge, die über das Internet abgeschlossen wurden, zukünftig mehr Kundenschutz herhalten.

Sollten Fragen in einem akuten Fall bestehen "was soll ich tun?", "wo muss ich mich jetzt hinwenden?", hilft Oleco gerne weiter.

Euer
Oleco-Team

 

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