News: Abofallen
Erfolgreich gegen Abofallen im Internet
Das Amtsgericht Karlsruhe hat ein Urteil gefällt, welches, so hoffen viele Internetnutzer sowie Anbieter, große Auswirkungen auf die Verhinderung von Internet-Abofallen haben dürfte. Eine Inkasso-Anwältin wird darin verpflichtet, einem Abofallen-Opfer die Anwaltskosten zur Abwehr der Inkasso-Forderungen zu ersetzen.
So ist auch das Gericht der Meinung, Internet-Angebote mit sogenannten "Abofallen" seien darauf angelegt, Verbraucher bewußt zu täuschen. Der Vertrag sei also nichtig und somit bestehe keine Zahlungspflicht. Mit der Geltendmachung der Forderungen mache sich, in diesem konkreten Fall, die Anwältin somit der Beihilfe zum versuchten Betrug schuldig.
Es ist zu hoffen, das aus dem gestrigen Urteil eine Signalwirklung ausgeht und solche Betrugsversuche zumindest weniger werden.
Falls dennoch eine Mahnung ins Haus flattern sollte: Stiftung Warentest empfieglt "Cool bleiben" und rät, falls man sich tatsächlich irgendwo angemeldet hat, schriftlich zurückzutreten, da man das versteckt Kleingedruckte nicht gesehen und mit Kosten nicht gerechnet hat. Hier die genaue Formulierung inklusive eines Musterbrief an Abofallen-Betreiber von Stiftung Warentest.
Bei weiteren Fragen helfen wir gerne weiter.
Euer
Oleco-Team